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Geschäftsordnung Geschäftsführung

RSG Kärnten 2030

Der am 24. November 2025 von der Landes-Zielsteuerungskommission neuerlich beschlossene RSG-Kärnten 2030 wurde als Verordnung am 23.12.2025 von der Gesundheitsplanung GmbH als RSG kundgemacht. Die blau hinterlegten Text- und Tabellenpassagen in der Anlage 1 sind rechtsverbindlich.

RSG Kärnten 2025

Der am 27. Juni 2023 von der Landes-Zielsteuerungskommission neuerlich beschlossene RSG-Kärnten 2025 wurde als Verordnung am 1. September 2023 von der Gesundheitsplanung GmbH als RSG kundgemacht und ist bis 31.12.2025 gültig. Ab 1.1.2026 tritt der RSG 2030 in Kraft.

Umsetzungskonzept Psychosoziale Versorgung Kärnten

Tätigkeitsbericht 2024

Richtlinien Gesundheitsförderung

Bericht des KGF gemäß § 12 Abs. 1K-SpvG 2024

Vernetzte Versorgung Schlaganfall Diagramm

Vernetzte Versorgung Schlaganfall Empfehlung

Landesgesundheitsförderungsstrategie Kärnten