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Geschäftsordnung Geschäftsführung
RSG Kärnten 2030
Der am 24. November 2025 von der Landes-Zielsteuerungskommission neuerlich beschlossene RSG-Kärnten 2030 wurde als Verordnung am 23.12.2025 von der Gesundheitsplanung GmbH als RSG kundgemacht. Die blau hinterlegten Text- und Tabellenpassagen in der Anlage 1 sind rechtsverbindlich.
RSG Kärnten 2025
Der am 27. Juni 2023 von der Landes-Zielsteuerungskommission neuerlich beschlossene RSG-Kärnten 2025 wurde als Verordnung am 1. September 2023 von der Gesundheitsplanung GmbH als RSG kundgemacht und ist bis 31.12.2025 gültig. Ab 1.1.2026 tritt der RSG 2030 in Kraft.