Die Aufgaben der Psychiatriekoordination wurden mit § 1 Abs. 3c K-GFG dem KGF übertragen.
Dazu zählen insbesondere die Darstellung der aktuellen Versorgungssituation, die Planung und Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung einschließlich der Evaluierung und Steuerung sowie das Führen einer Dokumentation des Leistungsgeschehens.
Die Psychiatriekoordination ist bei der Geschäftsstelle des Kärntner Gesundheitsfonds angesiedelt.