Die Geschäftsführung der Geschäftsstelle des Kärntner Gesundheitsfonds besteht aus zwei gleichberechtigten Geschäftsführern, die von der Vorsitzenden der Gesundheitsplattform bestellt werden. Für die Bestellung eines Geschäftsführers kommt dem stellvertretenden Vorsitzenden der Gesundheitsplattform das Vorschlagsrecht zu. Die Verwaltung des Fonds obliegt, soweit nicht andere Organe zuständig sind, den zwei Geschäftsführern und umfasst insbesondere
Die Verwaltung des Fonds durch die Geschäftsführer unterliegt der unmittelbaren Aufsicht und Weisung der Vorsitzenden der Gesundheitsplattform.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben der Landes-Zielsteuerungskommission haben die Geschäftsführer des Fonds gleichberechtigt als Koordinatoren zu fungieren.
Hon.-Prof. Dr. Karl Cernic
Dr. Gernot Melischnigg