Der nach § 5 K-KAO eingerichtete Fachbeirat für Qualität und Integration berät den Fonds in Fragen der Diagnosen- und Leistungsdokumentation, der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle sowie der Integration der intra- und extramuralen Versorgung.