Die Strukturmittelförderung dient dazu Projekte, die durch den Ausbau der extramuralen Versorgung und die gleichzeitige Vernetzung, Koordination und Kooperation von Gesundheitsversorgungseinrichtungen, die die Entlastung des akutstationären Bereichs zum Ziel haben, eine Anschubfinanzierung zur Verfügung zu stellen. Aus Mitteln des Kärntner Gesundheitsfonds können derartige Initiativen lediglich für einen befristeten Zeitraum gefördert werden. Die Vergabe von Strukturmittelförderungen erfolgt auf Basis der von der Gesundheitsplattform beschlossenen Richtlinien.