Die öffentlichen Krankenanstalten Kärntens können aus Mitteln des Kärntner Gesundheitsfonds für Bauvorhaben und medizinisch-technische Großgeräte Investitionsförderungen beantragen. Diese Investitionen müssen geltenden Planungsvorgaben (ÖSG und RSG bzw. Kärntner Krankenanstalten- und Großgeräteplan) entsprechen. Die Abwicklung der Förderung erfolgt entsprechend der von der Gesundheitsplattform beschlossenen Investitionsrichtlinien.